projekte
9 U 42/23•Oberlandesgericht Hamm, 2025-01-22, 9 U 42/23
Entscheidungsdatum: 2025-01-22
Aktenzeichen: 9 U 42/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0122.9U42.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.01.2023 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg ist nach dem einstimmigen Votum des Senats offensichtlich aussichtslos. Es ist daher beabsichtigt, diese durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.