Oberlandesgericht Hamm, 2025-01-20, 2 ORs 45/24

2 ORs 45/24Obergericht20.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 ORs 45/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-20

Aktenzeichen: 2 ORs 45/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0120.2ORS45.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

    1. Das angefochtene Urteil wird – soweit es den revidierenden Angeklagten A. B. betrifft – mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
    1. Soweit es den nicht revidierenden Angeklagten C. B. betrifft wird das angefochtene Urteila) im Schuldspruch in den Fällen zu II. 4. und II. 5. der Urteilsgründe undb) im Rechtsfolgenausspruch in den Fällen zu II. 4. und II. 5. der Urteilsgründe bezüglich der Einzelfreiheitsstrafen von je 6 Monaten und der Gesamtstrafemit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
    1. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Iserlohn – Schöffengericht – zurückverwiesen.

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