Oberlandesgericht Hamm, 2024-12-27, 5 WF 119/24

5 WF 119/24Obergericht27.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 WF 119/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-27

Aktenzeichen: 5 WF 119/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1227.5WF119.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde der Mutter wird der am 04.06.2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold abgeändert. Der Antrag des Vaters vom 23.01.2024 auf Festsetzung von Ordnungsmitteln wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Vater.
    1. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500,00 € festgesetzt.

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