Oberlandesgericht Hamm, 2024-12-17, 3 Ws 438-439/24

3 Ws 438-439/24Obergericht17.12.2024

Regest

Zur Berechnung der Sechsmonatsfrist zur Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Falle einer „faktischen Aussetzung“ (Nichtfortsetzung innerhalb der Frist des § 229 StPO) der Hauptverhandlung

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 438-439/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-17

Aktenzeichen: 3 Ws 438-439/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1217.3WS438.439.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO §§ 121, 122, 229

Leitsätze

Zur Berechnung der Sechsmonatsfrist zur Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Falle einer „faktischen Aussetzung“ (Nichtfortsetzung innerhalb der Frist des § 229 StPO) der Hauptverhandlung

Tenor

Eine Sachentscheidung des Senats über die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen beide Angeklagte ist im vorliegenden Haftprüfungsverfahren nicht veranlasst.

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