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30 U 40/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-12-11, 30 U 40/24
Entscheidungsdatum: 2024-12-11
Aktenzeichen: 30 U 40/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1211.30U40.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Die Berufung der Verfügungsbeklagten zu 2) gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 10.04.2024 (4 O 98/24) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Verfügungsbeklagte zu 2).
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 39.600,00 € festgesetzt.
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