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20 U 44/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-11-18, 20 U 44/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-18
Aktenzeichen: 20 U 44/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1118.20U44.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass
nicht als unbegründet, sondern als unzulässig abgewiesen wird.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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