Oberlandesgericht Hamm, 2024-11-18, 1 Vollz 103/24

1 Vollz 103/24Obergericht18.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz 103/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-18

Aktenzeichen: 1 Vollz 103/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1118.1VOLLZ103.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg verwiesen.

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