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1 Vollz 103/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-11-18, 1 Vollz 103/24
1 Vollz 103/24Obergericht18.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-18
Aktenzeichen: 1 Vollz 103/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1118.1VOLLZ103.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg verwiesen.
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