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11 UF 134/21•Oberlandesgericht Hamm, 2024-11-13, 11 UF 134/21
11 UF 134/21Obergericht13.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-13
Aktenzeichen: 11 UF 134/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1113.11UF134.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
I.
Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Unna vom 28.06.2021 (12 F 537/20) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Kindesmutter wird aufgegeben,
a).
ihre Tochter C.,*00.00.2020, bis zu ihrem Umzug in den mütterlichen Haushalt in der Obhut der Pflegeeltern zu belassen und C. bis zur endgültigen Rückführung zum 20.12.2024 nach jedem Kontakt an die Pflegeeltern wieder herauszugeben;
b).
unverzüglich eine Sozialpädagogische Familienhilfe für ihren Haushalt zu beantragen und mit dieser zusammenzuarbeiten;
c).
an der künftigen Hilfeplanung aktiv mitzuwirken.
II.
Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
III.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.000 € festgesetzt.
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