Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-30, 11 UF 75/23

11 UF 75/23Obergericht30.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 75/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-30

Aktenzeichen: 11 UF 75/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1030.11UF75.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 14.3.2023 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Ibbenbüren wird zurückgewiesen, soweit das Amtsgericht über eine Aufhebung der Ehe entschieden hat.

Soweit das Amtsgericht über eine Scheidung der Ehe entschieden hat, wird der angefochtene Beschluss auf die Beschwerde des Antragstellers aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zu Last.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu € 32.760,00 festgesetzt, wovon jeweils die Hälfte auf Hauptantrag und Hilfsantrag entfällt.

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