Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-29, 1 Vollz 438/24

1 Vollz 438/24Obergericht29.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz 438/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-29

Aktenzeichen: 1 Vollz 438/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1029.1VOLLZ438.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswerts - aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der JVA R. vom 10.08.2023, dem Betroffenen Ausgang im Umfang von 10 Std./Woche zu bewilligen, rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens insgesamt und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

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