Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-15, 6 Vollz 42/24

6 Vollz 42/24Obergericht15.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 Vollz 42/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-15

Aktenzeichen: 6 Vollz 42/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1015.6VOLLZ42.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss - mit Ausnahme des festgesetzten Gegenstandswertes - aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

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