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4 Ws 143/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-08, 4 Ws 143/24
4 Ws 143/24Obergericht08.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-08
Aktenzeichen: 4 Ws 143/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1008.4WS143.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
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