Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-08, 4 Ws 143/24

4 Ws 143/24Obergericht08.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 143/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-08

Aktenzeichen: 4 Ws 143/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1008.4WS143.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

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