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4 W 33/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-30, 4 W 33/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-30
Aktenzeichen: 4 W 33/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0930.4W33.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der der 16. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum vom 11.09.2024 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
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