Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-24, 13 WF 105/24

13 WF 105/24Obergericht24.09.2024

Regest

Zu den Auswirkungen eines allgemein gehaltenen Kontaktverbots nach dem Gewaltschutzgesetz auf die Beteiligung an einer WhatsApp-Gruppe

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 WF 105/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 13 WF 105/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0924.13WF105.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Normen: § 1 GewSchG

Leitsätze

Zu den Auswirkungen eines allgemein gehaltenen Kontaktverbots nach dem Gewaltschutzgesetz auf die Beteiligung an einer WhatsApp-Gruppe

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 02.08.2024 wird dahingehend abgeändert, dass das gegen den Antragsgegner festgesetzte Ordnungsgeld auf insgesamt 100,00 EUR reduziert wird. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 21.08.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gütersloh vom 02.08.2024 zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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