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3 Ws 315/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-05, 3 Ws 315/24
3 Ws 315/24Obergericht05.09.2024
Ein Entweichen des Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug führt zu einer Hemmung der in § 67e StGB geregelten Überprüfungsfrist.
Entscheidungsdatum: 2024-09-05
Aktenzeichen: 3 Ws 315/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0905.3WS315.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 67e
Ein Entweichen des Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug führt zu einer Hemmung der in § 67e StGB geregelten Überprüfungsfrist.
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht ausgeräumt werden, auf deren Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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