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9 WF 100/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-04, 9 WF 100/23
9 WF 100/23Obergericht04.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-04
Aktenzeichen: 9 WF 100/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0904.9WF100.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lemgo vom 23.06.2023 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners gegen den Richter D. wegen Besorgnis der Befangenheit wird für begründet erklärt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 718,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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