Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-04, 9 WF 100/23

9 WF 100/23Obergericht04.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 WF 100/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-04

Aktenzeichen: 9 WF 100/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0904.9WF100.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lemgo vom 23.06.2023 abgeändert.

Das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners gegen den Richter D. wegen Besorgnis der Befangenheit wird für begründet erklärt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 718,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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