Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-04, 5 UF 100/24

5 UF 100/24Obergericht04.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 100/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-04

Aktenzeichen: 5 UF 100/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0904.5UF100.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Senat beabsichtigt, ohne erneute mündliche Verhandlung zu entscheiden, § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG. Die Beschwerde dürfte nach derzeitigem Sach- und Streitstand zurückzuweisen sein.

Der Antragsteller sollte eine Rücknahme seines Rechtsmittels in Erwägung ziehen und seine Entscheidung binnen zwei Wochen mitteilen.

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