Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-03, 1 WF 124/24

1 WF 124/24Obergericht03.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 WF 124/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-03

Aktenzeichen: 1 WF 124/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0903.1WF124.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bad Oeynhausen vom 02.07.2024 (23 F 144/23) dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für die Ehescheidung auf 16.650 € und der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 9.450 € festgesetzt werden.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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