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12 U 27/22•Oberlandesgericht Hamm, 2024-08-14, 12 U 27/22
Entscheidungsdatum: 2024-08-14
Aktenzeichen: 12 U 27/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0814.12U27.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.02.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Az. 2 O 48/18) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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