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11 W 85/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-07-15, 11 W 85/23
11 W 85/23Obergericht15.07.2024
Die fehlerhaft begründete Ermessensentscheidung bei der Versagung eines Langzeitbesuchs für einen Inhaftierten begründet – mangels Kausalität der Pflichtverletzung - dann keinen Amtshaftungsanspruch des Inhaftierten, wenn die Versagung des Langzeitbesuchs auch ermessensfehlerfrei zu begründen gewesen wäre.
Entscheidungsdatum: 2024-07-15
Aktenzeichen: 11 W 85/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0715.11W85.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG
Die fehlerhaft begründete Ermessensentscheidung bei der Versagung eines Langzeitbesuchs für einen Inhaftierten begründet – mangels Kausalität der Pflichtverletzung - dann keinen Amtshaftungsanspruch des Inhaftierten, wenn die Versagung des Langzeitbesuchs auch ermessensfehlerfrei zu begründen gewesen wäre.
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den angefochtenen Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 26.10.2023 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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