Oberlandesgericht Hamm, 2024-07-15, 11 W 85/23

11 W 85/23Obergericht15.07.2024

Regest

Die fehlerhaft begründete Ermessensentscheidung bei der Versagung eines Langzeitbesuchs für einen Inhaftierten begründet – mangels Kausalität der Pflichtverletzung - dann keinen Amtshaftungsanspruch des Inhaftierten, wenn die Versagung des Langzeitbesuchs auch ermessensfehlerfrei zu begründen gewesen wäre.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 85/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-15

Aktenzeichen: 11 W 85/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0715.11W85.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG

Leitsätze

Die fehlerhaft begründete Ermessensentscheidung bei der Versagung eines Langzeitbesuchs für einen Inhaftierten begründet – mangels Kausalität der Pflichtverletzung - dann keinen Amtshaftungsanspruch des Inhaftierten, wenn die Versagung des Langzeitbesuchs auch ermessensfehlerfrei zu begründen gewesen wäre.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den angefochtenen Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 26.10.2023 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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