Oberlandesgericht Hamm, 2024-07-10, 12 U 80/22

12 U 80/22Obergericht10.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 80/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-10

Aktenzeichen: 12 U 80/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0710.12U80.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das am 14.06.2022 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (Az. I-7 O 221/22) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte zu 1. trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention; diese trägt die Streithelferin selbst.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1. kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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