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5 ORs 48/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-07-09, 5 ORs 48/24
5 ORs 48/24Obergericht09.07.2024
zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses
Entscheidungsdatum: 2024-07-09
Aktenzeichen: 5 ORs 48/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0709.5ORS48.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StPO § 203
zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Urteile des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 24. März 2023 (Az. 315 Ds 223/22) und des Landgerichts Essen vom 07. Dezember 2023 (Az. 67 NBs 40/23) werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
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