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27 U 117/23 BSch•Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-25, 27 U 117/23 BSch
27 U 117/23 BSchObergericht25.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-25
Aktenzeichen: 27 U 117/23 BSch
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0625.27U117.23BSCH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.11.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Schifffahrtsgericht - Minden wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden der Klägerin auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 39.851,75 EUR festgesetzt.
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