Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-25, 27 U 117/23 BSch

27 U 117/23 BSchObergericht25.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 117/23 BSch — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-25

Aktenzeichen: 27 U 117/23 BSch

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0625.27U117.23BSCH.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.11.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Schifffahrtsgericht - Minden wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden der Klägerin auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 39.851,75 EUR festgesetzt.

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