Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-13, 10 W 3/23

10 W 3/23Obergericht13.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 3/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-13

Aktenzeichen: 10 W 3/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0613.10W3.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beteiligte zu 5. ist nicht berechtigt, die Vorlage der Krankenunterlagen der am 00.00.2021 verstorbenen Erblasserin Frau D., geborene X., geboren am 00.00.1925, den Zeitraum der Behandlung im B.-Hospital, F.-straße 00, H. vom 00.01.2017 bis 00.02.2017 betreffend, insbesondere den Aufnahmebefund/-bogen, die sog. "Fieberkurve", ärztliche, therapeutische und pflegerische Aufzeichnungen und Berichte, Pflegeüberleitungsbogen und den ärztlichen Entlassungsbericht gemäß §§ 30 FamFG, 142 Abs. 2 ZPO, 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu verweigern.

Die Beteiligte zu 5. trägt die zusätzlichen Kosten des Zwischenstreits.

Der Geschäftswert des Zwischenstreits wird auf bis zu 80.000,00 € festgesetzt.

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