Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-04, 15 W 111/24

15 W 111/24Obergericht04.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 111/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-04

Aktenzeichen: 15 W 111/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0604.15W111.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat die dem Beteiligten zu 2) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 27,37 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.