Oberlandesgericht Hamm, 2024-05-22, 5 WF 41/24

5 WF 41/24Obergericht22.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 WF 41/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-22

Aktenzeichen: 5 WF 41/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0522.5WF41.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Schlussbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 26.01.2024 abgeändert. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.000,00 € festgesetzt.

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