projekte
8 W 9/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-05-16, 8 W 9/24
Entscheidungsdatum: 2024-05-16
Aktenzeichen: 8 W 9/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0516.8W9.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 02.05.2024 gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 02.05.2024 (Az.: 1 O 97/24) wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 320.000 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.