projekte
2 U 128/22•Oberlandesgericht Hamm, 2024-05-02, 2 U 128/22
Entscheidungsdatum: 2024-05-02
Aktenzeichen: 2 U 128/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0502.2U128.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 03.05.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird für die Beklagten zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.