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20 U 56/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-04-30, 20 U 56/24
Entscheidungsdatum: 2024-04-30
Aktenzeichen: 20 U 56/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0430.20U56.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
I.
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 01.02.2024 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az: 115 O 192/23) durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO).
II.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung.
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