Oberlandesgericht Hamm, 2024-04-16, 26 U 86/23

26 U 86/23Obergericht16.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 86/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-16

Aktenzeichen: 26 U 86/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0416.26U86.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. April 2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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