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20 U 80/22•Oberlandesgericht Hamm, 2024-04-08, 20 U 80/22
Entscheidungsdatum: 2024-04-08
Aktenzeichen: 20 U 80/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0408.20U80.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.02.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das vorgenannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
II.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 10.750,- € festgesetzt.
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