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20 U 34/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-03-26, 20 U 34/24
Entscheidungsdatum: 2024-03-26
Aktenzeichen: 20 U 34/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0326.20U34.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 19.01.2024 verkündete (Schluss)Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az: 18 O 491/20) durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 II ZPO).
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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