Oberlandesgericht Hamm, 2024-02-21, 11 W 9/24

11 W 9/24Obergericht21.02.2024

Regest

Fiktive Sachverhalte können nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 9/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-21

Aktenzeichen: 11 W 9/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0221.11W9.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 485 Abs. 2 ZPO

Leitsätze

Fiktive Sachverhalte können nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 16.11.2023 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer das Landgerichts Bochum vom 30.10.2023 wird zurückgewiesen, soweit ihr das Landgericht mit Beschluss vom 17.12.2023 nicht abgeholfen hat.

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