Oberlandesgericht Hamm, 2024-02-09, 10 W 60/23

10 W 60/23Obergericht09.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 60/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-09

Aktenzeichen: 10 W 60/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0209.10W60.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Witten vom 20.04.2023 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 250.000,00 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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