Oberlandesgericht Hamm, 2024-01-30, 5 Ws 273/23

5 Ws 273/23Obergericht30.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 273/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-30

Aktenzeichen: 5 Ws 273/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0130.5WS273.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die der Rechtsanwältin G. aus D. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf einen Betrag in Höhe von 506,49 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; eine Auslagenerstattung findet nicht statt.

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