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2 Ws 12/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-01-30, 2 Ws 12/24
2 Ws 12/24Obergericht30.01.2024
Zu den Anforderungen an die "neu hervorgetretenen Umstände" bei nunmehr erfolgter Verurteilung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe
Entscheidungsdatum: 2024-01-30
Aktenzeichen: 2 Ws 12/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0130.2WS12.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 116 Abs. 4 Nr. 3
Zu den Anforderungen an die "neu hervorgetretenen Umstände" bei nunmehr erfolgter Verurteilung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe
Der Angeklagte ist in vorliegender Sache unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
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