Oberlandesgericht Hamm, 2023-12-07, 28 U 47/22

28 U 47/22Obergericht07.12.2023

Regest

1. Zur deliktischen Haftung des Rechtsanwalts bei Teilnahme an Insolvenzstraftaten des Mandanten 2. Voraussetzungen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs bei Verminderung der Insolvenzmasse durch Insolvenzstraftaten

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 47/22 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-07

Aktenzeichen: 28 U 47/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1207.28U47.22.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Leitsätze

    1. Zur deliktischen Haftung des Rechtsanwalts bei Teilnahme an Insolvenzstraftaten des Mandanten
    1. Voraussetzungen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs bei Verminderung der Insolvenzmasse durch Insolvenzstraftaten

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.04.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, 1 O 220/18, abgeändert.

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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