projekte
7 U 57/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-11-11, 7 U 57/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-11
Aktenzeichen: 7 U 57/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1111.7U57.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.03.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg, Az.: 4 O 306/21, wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 6.000,00 EUR.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.