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10 W 174/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-11-06, 10 W 174/22
10 W 174/22Obergericht06.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-06
Aktenzeichen: 10 W 174/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1106.10W174.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und der Beteiligten zu 3. trägt die Antragstellerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens beider Instanzen wird auf bis zu 80.000,00 € festgesetzt.
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