Oberlandesgericht Hamm, 2023-10-17, 10 U 60/21

10 U 60/21Obergericht17.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 60/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-17

Aktenzeichen: 10 U 60/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1017.10U60.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hagen (3 O 50/19) vom 12.05.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 550.000,00 EUR festgesetzt.

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