Oberlandesgericht Hamm, 2023-10-16, 18 U 21/23

18 U 21/23Obergericht16.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 21/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-16

Aktenzeichen: 18 U 21/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1016.18U21.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.11.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger weitere 39,01 €, somit insgesamt 1.306,02 €, nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2021 zu zahlen;

die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach den Urteilen vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für die Berufung des Klägers: bis zu 70.000,00 €

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