projekte
20 U 59/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-10-10, 20 U 59/23
20 U 59/23Obergericht10.10.2023
Nach externer Teilung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung durch Beschluss des Familiengerichts besteht ein Widerrufsrecht – jedenfalls im Ergebnis – nicht mehr (unter 1).
Entscheidungsdatum: 2023-10-10
Aktenzeichen: 20 U 59/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1010.20U59.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Nach externer Teilung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung durch Beschluss des Familiengerichts besteht ein Widerrufsrecht – jedenfalls im Ergebnis – nicht mehr (unter 1).
I.
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung gegen das am 09.02.2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 II ZPO).
II.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.