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13 UF 104/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-09-20, 13 UF 104/23
13 UF 104/23Obergericht20.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-20
Aktenzeichen: 13 UF 104/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0920.13UF104.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bocholt vom 11.05.2023 im schriftlichen Verfahren gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme und eventuellen Beschwerderücknahme binnen zwei Wochen.
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