Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-25, 1 AGH 4/23

1 AGH 4/23Obergericht25.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 AGH 4/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-25

Aktenzeichen: 1 AGH 4/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0825.1AGH4.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wir auf € 50.000,00 festgesetzt.

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