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20 U 38/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-24, 20 U 38/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 20 U 38/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0824.20U38.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
I.
Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
II.
Die Berufung des Klägers gegen das am 02.02.2023 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 125.000 € festgesetzt.
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