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21 U 189/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-15, 21 U 189/22
21 U 189/22Obergericht15.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-15
Aktenzeichen: 21 U 189/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0815.21U189.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.08.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen (2 O 311/21) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 19.657,69 € festgesetzt.
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