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20 U 65/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-14, 20 U 65/23
20 U 65/23Obergericht14.08.2023
Wenn ein Rechtsschutzversicherer Deckung im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit ausschließt, so fallen unter diesen Ausschluss auch Streitigkeiten aus einem von dem Versicherungsnehmer – zur Vorbereitung selbständiger Tätigkeit – geschlossenen Unternehmensberatungs-/Coachingvertrages.
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: 20 U 65/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0814.20U65.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Wenn ein Rechtsschutzversicherer Deckung im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit ausschließt, so fallen unter diesen Ausschluss auch Streitigkeiten aus einem von dem Versicherungsnehmer – zur Vorbereitung selbständiger Tätigkeit – geschlossenen Unternehmensberatungs-/Coachingvertrages.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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