Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-14, 20 U 65/23

20 U 65/23Obergericht14.08.2023

Regest

Wenn ein Rechtsschutzversicherer Deckung im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit ausschließt, so fallen unter diesen Ausschluss auch Streitigkeiten aus einem von dem Versicherungsnehmer – zur Vorbereitung selbständiger Tätigkeit – geschlossenen Unternehmensberatungs-/Coachingvertrages.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 65/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-14

Aktenzeichen: 20 U 65/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0814.20U65.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Wenn ein Rechtsschutzversicherer Deckung im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit ausschließt, so fallen unter diesen Ausschluss auch Streitigkeiten aus einem von dem Versicherungsnehmer – zur Vorbereitung selbständiger Tätigkeit – geschlossenen Unternehmensberatungs-/Coachingvertrages.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

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