Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-14, 20 U 11/23

20 U 11/23Obergericht14.08.2023

Regest

Zu einer Ausschlussklausel für Kosten infolge von – näher beschriebenen – „Vorerkrankungen“ in einer Reiserücktrittsversicherung: Wirksamkeit der Klausel offengelassen; Ausschluss im Streitfall verneint für vorbestehende Prostatavergrößerung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 11/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-14

Aktenzeichen: 20 U 11/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0814.20U11.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zu einer Ausschlussklausel für Kosten infolge von – näher beschriebenen – „Vorerkrankungen“ in einer Reiserücktrittsversicherung: Wirksamkeit der Klausel offengelassen; Ausschluss im Streitfall verneint für vorbestehende Prostatavergrößerung.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.11.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Berufungsstreitwert: 30.000 €

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