Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-08, 20 U 349/22

20 U 349/22Obergericht08.08.2023

Regest

Zu einem Verzicht des Versicherungsnehmers auf Leistungen in einem Kaskofall; Verzichtsvertrag bejaht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 349/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-08

Aktenzeichen: 20 U 349/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0808.20U349.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zu einem Verzicht des Versicherungsnehmers auf Leistungen in einem Kaskofall; Verzichtsvertrag bejaht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31.10.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Berufungsstreitwert: bis 13.000 €

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