Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-07, 4 WF 85/23

4 WF 85/23Obergericht07.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 85/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-07

Aktenzeichen: 4 WF 85/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0807.4WF85.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: § 172 ZPO

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 19.05.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gelsenkirchen vom 26.04.2023 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.172,- € festgesetzt.

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